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Haus/Wohnung

Die Ehegatten sollten eine Einigung erzielen, wer zukünftig die ursprünglich gemeinsame Wohnung weiter bewohnen soll – oder ob die Wohnung ganz aufgegeben werden soll.

Mietwohnung / Haus

Der Ehegatte, der die Wohnung verlässt, sollte sich bei dem Vermieter um eine Entlassung aus dem Mietvertrag bemühen, da der Vermieter andernfalls noch Ansprüche aus dem Mietvertrag gegen ihn stellen könnte.

Eigentumswohnung / Haus

Sollten beide Ehegatten gemeinsam Eigentümer einer Immobilie sein, empfiehlt es sich, eine umfassende Regelung hinsichtlich des Vermögens / der Schulden zu erzielen.

So sollte der Ehegatte, der seinen hälftigen Miteigentumsanteil auf den anderen Ehegatten übertragen will, dafür Sorge tragen, dass er auch aus den Kreditverbindlichkeiten entlassen wird.

Bitte sprechen Sie uns an, falls diesbezüglich Regelungen getroffen werden müssen.

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