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Versorgungsausgleich / Rente

Der Versorgungsausgleich bzw. die rentenrechtliche Regelung gehört in vielen Fällen zwingend zur Scheidung der Ehe dazu. Wir leiten Ihnen in diesen Fällen Fragebögen des Gerichts zu, die von Ihnen ausgefüllt werden müssen.

Wenn die Ehe über drei Jahre bestanden hat, wird im Regelfall ein Versorgungsausgleich durchgeführt.

Ziel diesen Verfahrens ist es, dass jeder Ehegatte gleich hohe Rentenanwartschaften aus der Ehe erhält.

Es wird zunächst überprüft, welche und wie hohe Rentenanwartschaften von den Ehegatten jeweils erworben worden sind.

Die auszugleichenden Versorgungsanwartschaften werden dann übertragen, so dass im Rentenalter höhere oder niedrigere Ansprüche gegenüber den Rententrägern bestehen.

Für das Verfahren ist mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten zu rechnen.

Es ergeben sich jedoch Ausnahmen, wenn durch notarielle Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich anders lautende Regelungen zum Versorgungsausgleich getroffen worden sind. Bitte sprechen Sie uns an, falls notarielle Vereinbarungen getroffen worden sind.

Es besteht die Möglichkeit, die Durchführung des Versorgungsausgleichs auch jetzt noch auszuschließen, wenn beide Parteien hiermit einverstanden sind oder die Übertragung aus besonderen Gründen ungerecht erscheint. Bitte sprechen Sie uns an, falls dies für Sie in Frage kommt.

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