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Sonstiges

Hausrat

Die Ehegatten sollten den gemeinsamen Hausrat untereinander aufteilen.

Die persönlichen Gegenstände stehen dem Ehegatten jeweils alleine zu. Jeder Ehegatte erhält die ihm gehörenden Hausratsgegenstände, außer die Gegenstände werden von dem anderen Ehegatten dringend benötigt. Der Hausrat, der beiden gehört, ist wertmäßig etwa hälftig zu teilen.

Krankenversicherung

Die Ehegatten können bis zur Scheidung der Ehe bei dem anderen Ehegatten mitversichert bleiben. Nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe besteht die Möglichkeit, sich innerhalb kurzer Ausschlussfristen um eine Weiterversicherung bei der Krankenkasse zu bemühen.

Name

Nach Scheidung der Ehe kann der früher geführte Nachname wieder angenommen werden. Dies ist nicht Teil des Scheidungsverfahrens.

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