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Schulden

Jeder Ehegatte haftet allein für die von ihm allein aufgenommenen Schulden. Die Schulden nur eines Ehegatten können jedoch Einfluss auf die Höhe von Unterhaltszahlungen haben. Bei der Vermögensauseinandersetzung ist zu berücksichtigen, ob eine Schuldenreduzierung in der Ehezeit erzielt werden konnte.

Wenn die Ehegatten gemeinsam Kredite aufgenommen haben, kann die Bank auch weiterhin von beiden die Rückzahlung des Kredites fordern.

Die Ehegatten sollten sich um eine Einigung über die Kreditrückführung bemühen. Nach erfolgter Einigung sollte auch versucht werden, bei den Kreditinstituten die Entlassung eines Schuldners aus dem Kreditvertrag zu erzielen.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Regelungen hinsichtlich der Schuldenbelastung erzielt werden müssen.

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