Rechtsanwältinnen Essen
Startseite » Informationen » Vermögen

Vermögen

Die Vertretung hinsichtlich einer Vermögensauseinandersetzung ist unabhängig vom Wohnort möglich. Es sind keine Anwaltsbesuche erforderlich.

Im Regelfall leben die Ehegatten in dem Güterstand einer Zugewinngemeinschaft.

Etwas anderes kann sich aus notariellen Vereinbarungen ergeben.

In der Zugewinngemeinschaft erwirbt jeder Ehegatte auch in der Ehezeit eigenes Vermögen. Nach Beendigung der Ehe bestehen jedoch Ausgleichsansprüche.

Mittels der Ausgleichsansprüche soll erreicht werden, dass jeder Ehegatte von dem in der Ehezeit erworbenen Vermögen die Hälfte erhält.

Zunächst muss ermittelt werden, wie viel Vermögen und wieviele Schulden jeder Ehegatte zum Zeitpunkt der Heirat hatte (Anfangsvermögen).

Im zweiten Schritt ist zu prüfen, wie viel Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages bei den Ehegatten vorhanden ist (Endvermögen). Besonderheiten bestehen bei Erbschaften und Schenkungen.

Der Zugewinn eines jeden Ehegatten wird durch Abzug des Anfangsvermögens vom Endvermögen unter Berücksichtigung der Schuldenreduzierung ermittelt.

Wenn ein Ehegatte einen höheren Zugewinn erzielt hat, kann der andere Ehegatte einen Ausgleich beanspruchen.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Vermögen auseinanderzusetzen ist.

Schließen